EASTWEST Hotel

EASTWEST Hotel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14. Oktober 2026

EASTWEST Hotel

Hotelstandort: Goethestraße 2, 30169 Hannover

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die vorübergehende Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung im EASTWEST Hotel sowie für die damit verbundenen vereinbarten Leistungen.

1.2 Als „Hotel“ wird nachfolgend der oben genannte Betreiber des EASTWEST Hotels bezeichnet. „Kunde“ ist die Person oder das Unternehmen, das den Beherbergungsvertrag mit dem Hotel abschließt.

1.3 Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt insbesondere für ausdrücklich vereinbarte Preise, Zahlungsbedingungen und Stornierungsbedingungen.

1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit das Hotel ihrer Anwendung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.5 Eine Unter- oder Weitervermietung sowie eine Nutzung der Zimmer zu anderen als den vereinbarten Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.

2. Buchung und Vertragsschluss

2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Buchung des Kunden durch das Hotel zustande. Bei einer Onlinebuchung richtet sich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach dem im Buchungsablauf ausdrücklich beschriebenen Verfahren.

2.2 Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt nur dann eine verbindliche Buchungsbestätigung dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist.

2.3 Maßgeblich sind die vereinbarte Zimmerkategorie, die Anzahl der Gäste, der Aufenthaltszeitraum und die gebuchten Leistungen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

2.4 Wer für eine andere Person oder ein Unternehmen bucht, muss deutlich angeben, in wessen Namen die Buchung erfolgt. Die Haftung eines Vertreters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine zusätzliche persönliche Zahlungspflicht entsteht nicht allein durch die Vornahme der Buchung.

2.5 Der Kunde hat bei der Buchung zutreffende Kontaktdaten und die tatsächliche Anzahl der übernachtenden Personen anzugeben.

3. Leistungen und Preise

3.1 Das Hotel stellt die vereinbarte Unterkunft bereit und erbringt die gebuchten Leistungen.

3.2 Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und der verbindlich zu zahlenden Preisbestandteile angegeben.

3.3 Zusatzleistungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich Bestandteil der Buchung sind. Für zusätzliche kostenpflichtige Leistungen werden Preis und Umfang vor ihrer Beauftragung mitgeteilt.

3.4 Nachträgliche Änderungen der Zimmeranzahl, der Gästezahl, des Aufenthaltszeitraums oder des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. Etwaige Preisänderungen werden vor der Änderung mitgeteilt und vereinbart.

4. Beherbergungsteuer der Landeshauptstadt Hannover

4.1 Die Landeshauptstadt Hannover erhebt eine Beherbergungsteuer nach ihrer jeweils geltenden Beherbergungsteuersatzung. Steuerschuldner gegenüber der Stadt ist der Betreiber des Hotels.

4.2 Das EASTWEST Hotel berücksichtigt die Beherbergungsteuer im vor Abschluss der Buchung ausgewiesenen Gesamtpreis. Eine gesonderte Darstellung innerhalb der Preisaufstellung ist möglich. Bereits im Gesamtpreis enthaltene Beträge werden nicht erneut berechnet.

4.3 Für Übernachtungen ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende kommunale Steuerbeträge:

Bruttoübernachtungsentgelt je volljähriger Person und NachtKommunale Steuer je Person und Nacht
Bis einschließlich 25,00 €0,00 €
Über 25,00 € bis einschließlich 50,00 €3,00 €
Über 50,00 € bis einschließlich 100,00 €4,00 €
Über 100,00 € bis einschließlich 150,00 €5,00 €
Über 150,00 € bis einschließlich 200,00 €6,00 €
Über 200,00 € bis einschließlich 250,00 €7,00 €
Über 250,00 € bis einschließlich 300,00 €8,00 €
Über 300,00 € bis einschließlich 350,00 €9,00 €
Über 350,00 € bis einschließlich 400,00 €10,00 €
Über 400,00 € bis einschließlich 450,00 €11,00 €
Über 450,00 €12,00 €

4.4 Die Tabelle zeigt die kommunalen Steuerbeträge. Bei Weiterberechnung fällt hierauf die für die Beherbergungsleistung geltende Umsatzsteuer an, soweit die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Der gegenüber dem Gast ausgewiesene Gesamtpreis enthält diese Umsatzsteuer bereits.

4.5 Die Beherbergungsteuer gilt grundsätzlich sowohl für private als auch für beruflich veranlasste Aufenthalte. Minderjährige unterliegen nicht der Beherbergungsteuer.

4.6 Bei gemeinsamer Zimmerbelegung wird das maßgebliche Übernachtungsentgelt durch die Anzahl der volljährigen Beherbergungsgäste geteilt. Minderjährige bleiben bei dieser Aufteilung unberücksichtigt.

4.7 Gesondert berechnete Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen, insbesondere Frühstück, sonstige Verpflegung und Parkleistungen, gehören nicht zur steuerlichen Bemessungsgrundlage.

4.8 Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt. Dies betrifft insbesondere Personen, die in der Beherbergungsstätte nach dem Bundesmeldegesetz mit alleiniger Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung gemeldet sind. Erforderliche Nachweise sind dem Hotel zur Verfügung zu stellen.

4.9 Bei Stornierungen vor Bereitstellung der Unterkunft unterliegen reine Stornierungsgebühren nicht der Beherbergungsteuer. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung kann die Beherbergungsteuer anfallen, wenn die entgeltliche Übernachtungsmöglichkeit bereitgehalten wurde.

4.10 Maßgeblich sind die für den jeweiligen steuerpflichtigen Aufenthalt geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die aufgeführte Staffel hat den Stand 14. Oktober 2026.

5. Zahlung und Sicherheitsleistungen

5.1 Zahlungsart, Fälligkeit und etwaige Vorauszahlungen werden bei der Buchung mitgeteilt und vereinbart.

5.2 Sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, ist der Gesamtpreis spätestens beim Check-in zu zahlen.

5.3 Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich. In diesem Fall ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.4 Eine Kaution oder Kreditkartengarantie wird nur verlangt, wenn dies vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Höhe, Zweck und Bedingungen werden dem Kunden mitgeteilt.

5.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Das Hotel kann gesetzliche Verzugszinsen und tatsächlich entstandene, rechtlich erstattungsfähige Kosten verlangen.

5.6 Der Kunde kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

6. Stornierung, Nichterscheinen und vorzeitige Abreise

6.1 Es gelten die bei der Buchung ausdrücklich vereinbarten Stornierungsbedingungen des gewählten Tarifs. Bei Buchungen über Vermittlungsplattformen sind die dort für die konkrete Buchung vereinbarten Bedingungen maßgeblich.

6.2 Eine kostenlose Stornierung ist möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht zur Vertragsbeendigung besteht.

6.3 Stornierungen können über den vereinbarten Buchungskanal oder gegenüber dem Hotel erklärt werden. Zur Dokumentation empfiehlt sich Textform, beispielsweise per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Buchungsplattform.

6.4 Besteht kein kostenloses Stornierungsrecht, kann der vereinbarte Vergütungsanspruch im gesetzlichen Umfang fortbestehen. Das Hotel berücksichtigt ersparte Aufwendungen sowie anzurechnende Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung.

6.5 Dies gilt entsprechend bei Nichterscheinen oder einer vorzeitigen Abreise, soweit keine abweichende Vereinbarung oder ein gesetzliches Beendigungsrecht besteht.

6.6 Werden wirksam vereinbarte Stornierungspauschalen berechnet, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Vergütungsausfall entstanden ist.

6.7 Gesetzliche Rechte wegen Mängeln oder einer vom Hotel zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.

7. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Hotelbuchungen

Für Beherbergungsverträge zu anderen als zu Wohnzwecken, die einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Dies gilt auch bei Buchungen über das Internet, per E-Mail oder telefonisch. Vereinbarte Stornierungsrechte und sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

8. Anreise, Abreise und Schlüssel

8.1 Die bei der Buchung mitgeteilten Check-in- und Check-out-Zeiten sind verbindlich. Eine frühere Anreise oder spätere Abreise bedarf einer Vereinbarung mit dem Hotel.

8.2 Soweit ein Self-Check-in vereinbart ist, erhält der Gast die erforderliche Anleitung und Zugangsinformationen über den mitgeteilten Kommunikationsweg. Bei technischen Problemen oder fehlenden Zugangsinformationen ist das Hotel über die angegebene Kontaktmöglichkeit zu informieren.

8.3 Die Hotelzimmer befinden sich in der Goethestraße 2, 30169 Hannover. Die Schlüsselabholung und Schlüsselrückgabe erfolgen nach der jeweiligen Check-in-Anleitung im Nachbargebäude Münzstraße 8.

8.4 Schlüssel und Zugangscodes sind sorgfältig aufzubewahren. Eine Weitergabe an unbefugte Personen ist nicht gestattet.

8.5 Am Abreisetag ist das Zimmer fristgerecht zu räumen. Schlüssel sind entsprechend der mitgeteilten Anleitung zurückzugeben.

8.6 Bei verspäteter Rückgabe sowie bei schuldhaftem Schlüsselverlust kann das Hotel Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen. Eine verspätete Räumung begründet keinen Anspruch auf Verlängerung des Aufenthalts.

9. Nutzung der Zimmer und Rücksichtnahme

9.1 Die Zimmer dürfen nur von den für die Buchung vereinbarten Personen zur Übernachtung genutzt werden. Zusätzliche Übernachtungsgäste benötigen die vorherige Zustimmung des Hotels. Die zulässige Zimmerbelegung darf nicht überschritten werden.

9.2 Gäste haben die Unterkunft und ihre Einrichtung sorgfältig zu behandeln und auf andere Gäste sowie Nachbarn Rücksicht zu nehmen.

9.3 Fluchtwege, Treppenhäuser, Brandschutztüren und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht blockiert, manipuliert oder zweckwidrig benutzt werden.

9.4 Partys und Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels. Erhebliche Ruhestörungen und rechtswidrige Nutzungen sind untersagt.

9.5 Rauchverbote und weitere Nutzungsregeln werden in der Unterkunft und, soweit sie für die Buchungsentscheidung wesentlich sind, bereits vor Vertragsschluss mitgeteilt.

9.6 Für schuldhaft verursachte Schäden oder außergewöhnliche Verunreinigungen haftet der Verantwortliche nach den gesetzlichen Vorschriften. Übliche Abnutzung und die vereinbarte Reinigung sind mit dem Übernachtungspreis abgegolten.

10. Vertragsbeendigung durch das Hotel

10.1 Das Hotel kann den Vertrag nur aufgrund eines vereinbarten oder gesetzlichen Rechts beenden.

10.2 Bei Nichtzahlung einer vereinbarten, fälligen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung kann das Hotel nach erfolgloser angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

10.3 Eine außerordentliche Beendigung kommt insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Vertragsverletzungen, schwerwiegenden Ruhestörungen, Gefährdungen anderer Personen oder rechtswidriger Nutzung in Betracht. Eine erforderliche Abmahnung oder Fristsetzung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

10.4 Kann das Hotel eine Leistung nicht erbringen, richten sich Rückzahlung, Schadensersatz und sonstige Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche des Kunden werden nicht pauschal ausgeschlossen.

11. Mängel und Haftung

11.1 Gäste sollen Mängel oder Störungen möglichst unverzüglich melden, damit das Hotel Abhilfe schaffen kann. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

11.2 Das Hotel haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Hotel für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist hierbei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11.4 Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11.5 Für eingebrachte Sachen gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften der §§ 701 bis 704 BGB. Gesetzliche Haftungserweiterungen und Aufbewahrungspflichten werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

11.6 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Hotels. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

11.7 Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

12. Gästedaten und Datenschutz

12.1 Der Gast stellt die zur Durchführung der Buchung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlichen zutreffenden Angaben bereit.

12.2 Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere steuerlicher Nachweispflichten und gegebenenfalls bestehender Meldepflichten.

12.3 Einzelheiten zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Hotels.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen sollen zur Dokumentation in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben auch dann wirksam, wenn sie nicht in Textform getroffen wurden.

13.2 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese anwendbar sind.

13.3 Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften.

13.4 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.